
Verleih von Gartenmaschinen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Genti’s Maschinen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter (Genti’s Maschinen) und dem Mieter (Kunde) über die Vermietung von Baumaschinen.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Baumaschinen zur Nutzung durch den Mieter. Die genaue Art, Anzahl und Mietdauer wird im Mietvertrag festgehalten.
3. Lieferung und Rückgabe
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Die Lieferung und Abholung der Maschinen erfolgt ausschließlich bis zur Bordsteinkante der vom Mieter angegebenen Adresse.
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Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Annahme und Rückgabe der Maschinen zum vereinbarten Zeitpunkt verantwortlich.
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Die Lieferung erfolgt ausschliesslich in Zermatt und ist nur nach vorgängiger Absprache mit dem Vermieter ausserhalb von Zermatt (gegen Aufpreis) möglich.
4. Haftung des Mieters
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Der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an den gemieteten Maschinen entstehen, unabhängig von Verschulden.
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Bei Verlust, Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. Reparaturkosten zu ersetzen.
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Der Mieter verpflichtet sich, die Maschinen nur sachgemäß und gemäß Bedienungsanleitung zu nutzen.
5. Haftung des Vermieters
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Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der gemieteten Maschinen entstehen.
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Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die sichere und gesetzeskonforme Verwendung der Maschinen.
6. Zahlungsbedingungen
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Die Mietgebühr ist im Voraus oder bei Lieferung in bar zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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Bei verspäteter Rückgabe werden zusätzliche Mietkosten fällig.
7. Pflichten des Mieters
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Der Mieter hat die Maschinen vor Rückgabe zu reinigen und in einwandfreiem Zustand zu übergeben.
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Mängel oder Defekte, die bei der Nutzung auftreten, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
8. Sonstiges
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Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
9. Kaution
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Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution vor Übergabe der Maschine zu verlangen.
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Die Höhe der Kaution wird individuell vereinbart und dient der Absicherung gegen Schäden, verspätete Rückgabe oder Zahlungsausfälle.
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Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Maschine.
10. Stornobedingungen
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Eine Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn ist kostenfrei möglich.
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Bei Stornierungen weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn werden 50 % der vereinbarten Mietkosten als Stornogebühr fällig.
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Bei Nichtabnahme ohne Stornierung wird der volle Mietbetrag berechnet.
11. Gerichtsstand
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Es gilt das Recht der Schweiz.
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Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.